* gilt jeweils pro Ausführung der jeweiligen Dienstleistung
3. Rausstellen / Reinholen des Pferdes (Monatspauschale)
25,00 €
Gilt für Punkt A2, falls der Pferdebesitzer diese Leistung nicht selbst übernimmt
Gilt nicht für die unter Punkt A1 genannte Einzelkoppel, jedoch für das Verbringen des Pferdes auf anderen Weiden oder Winterkoppeln (z.B. bei witterungsbedingter Schließung der Einzelkoppel)